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Breitbandausbau in der Südwestpfalz nur mit Betreibermodell

Veröffentlicht am 06.10.2015

Mit Blick auf die Berichterstattung über die letzte Kreistagssitzung, insbesondere bezüglich der vielen offen gebliebenen Fragen im Zusammenhang mit dem Thema Breitbandausbau und der Aufgabenübertragung auf den Landkreis habe ich folgende Stellungnahme veröffentlicht:

 
„Die Frage nach der Organisation und der Finanzierung ist trotz der heftigen und breiten Diskussion noch immer nicht geklärt. Die von Landrat Duppré vorgetragene Erläuterung, dass eine Zweckverbandsgründung bei einer Dienstbesprechung mit den Verbandsbürgermeistern „nicht auf Gegenliebe gestoßen sei“ überzeugt uns nicht. Auch das Referat von Herrn Reichert trägt nicht zur Klärung der Frage bei.
 
Landrat und Verwaltung haben von Beginn an ausschließlich nur auf das Modell  „Aufgabenübertragung durch die Ortsgemeinden und Finanzierung über die Kreisumlage“ gesetzt.

Die entsprechenden Beschlussvorschläge gaben ausschließlich diese Marschroute vor. Eine von der Verwaltung ausgearbeitete Vorlage mit allen Infrage kommenden Alternativen und einer Gegenüberstellung aller Vor- und Nachteile der möglichen Organisations- und Finanzierungsformen gab es nie, obwohl sich diese Fragen sofort stellen und in den Gemeinderäten auch diskutiert wurden.

 
Der Landkreis Südwestpfalz, die Verwaltung und der Landrat haben diese Fragen jedoch niemals auch nur prüfen lassen. Daher war es auch nicht möglich über Alternativen fundiert zu diskutieren und auch deshalb ist kein anderer Beschluss zustande gekommen.
 
Es stellt sich in Anbetracht der mir und meiner Fraktion vorliegenden Erkenntnisse über die Art und Weise, wie andere Kreise/Kommunen den Ausbau der Breitbandinfrastruktur angehen daher die Frage: Welcher Landkreis – außer der Südwestpfalz – macht es denn eigentlich noch so? Wieso die gleichen Fragen - nach derzeitigem Kenntnisstand - ausschließlich im Kreis Südwestpfalz in dieser Weise beantwortet werden, müsste Herr Landrat Duppré und seine Verwaltung mal erklären.
 
Denn vom Bodensee bis nach Schleswig haben sich die weitaus meisten mir bekannten Gebietskörperschaften – vor die gleichen Fragen gestellt, wie der Landkreis Südwestpfalz – nach entsprechenden intensiven Abwägungsprozessen im Vorfeld - von Beginn an für die Gründung eines Zweckverbandes und gleichzeitig für die Anwendung des sog. „Betreibermodells“ entschieden – so zum Beispiel der Landkreis Rhein – Neckar (http://fibernet-rn.de/fibernet.html ), der Landkreis Ravensburg (http://www.oberschwaben.net/index.php?id=3) und der Kreis Steinburg (http://zvbs.de/ ) und viele weitere auch.
 
Hierbei übernimmt der Zweckverband die von ihm gebaute Infrastruktur in sein Eigentum und kann als Betreiber dieser Infrastruktur über viele Fragen des Betriebes (diskriminierungsfreier Zugang, Geschäftsmodell, Preisgestaltung, Pachten) oder auch z.B. bei Investitionsentscheidungen im Zusammenhang mit der Frage der Versorgung abgelegener und für andere Anbieter unwirtschaftlich zu erschließender Gebiete (Deckungslücke) individuell und mit anderen Kosten/Nutzen – Grundlagen entscheiden.
 
Die Satzungen der als Beispiele genannten Zweckverbände zeigen deutlich auf, wie individuell auf die Bedürfnisse der Kommunen zugeschnitten und angepasst jeweils die Finanzierungsgrundlagen für den Zweckverband selbst (Ausgleich für bereits bestehende Infrastruktur, Teilnahme, Gemeindefläche, Einwohnerzahl, etc.) als auch die Frage der Investitionsfinanzierung geregelt werden können.
 
Nur über das sog. „Betreibermodell“ kann es für die öffentliche Hand (Kreis, Ortsgemeinden, Land, Bund) jeweils ein "Return on Invest" geben, die Investitionsaufwendungen aus Steuergeldern können so zum Teil zurück in die öffentlichen Haushalte fließen und so einen Teil der erheblichen Kosten für die Kommunen wieder erwirtschaften. Herr Landrat Duppré, seine Verwaltung und auch die Kreistagsmitglieder müssen sich bei dieser Entscheidung so verhalten "wie ein guter Kaufmann".
 
Im derzeit von der Kreisverwaltung und Landrat Duppré verfolgten Modell sind alle öffentlichen Mittel komplett verlorene Zuschüsse, die ggf. an einen bestimmten Auftragnehmer (z.B. Telekom u.a.) zu dessen Netzerweiterung und Markterweiterung gehen und ausschließlich über erhöhte Kreditaufnahme im Kreishaushalt und damit für Zins- und Tilgungszahlungen über die Kreisumlage ausschließlich durch Orts- und Verbandsgemeinden finanziert werden.
 
Es kann nicht sein, dass diese Fragen im Kreis Südwestpfalz noch nicht einmal gestellt werden dürfen und deshalb auch von Landrat Dupprè und seiner Verwaltung auch nicht beantwortet werden.
 
Wir fordern die Kreisverwaltung und Herrn Duppré nunmehr dringend dazu auf, die Hausaufgaben zu machen, erschöpfende Informationen und Unterlagen für die kommenden Entscheidungen im Bezug auf die Anwendung des sog. Betreibermodells im Kreis Südwestpfalz schnellstmöglich zu erstellen und vorzulegen. Die Verwaltung muss jetzt alle notwendigen Fakten zur Prüfung durch den Kreistag zusammentstellen, wo sie bewertet werden und in fundierte und gut begründete Entscheidungen mit einfließen müssen.
 

Wir verlangen, dass in der verwaltungsmäßigen Vor- und Aufbereitung der Unterlagen für alle weiteren Schritte die Anwendung des Betreibermodells zugrunde gelegt wird. Wir werden dabei nicht hinnehmen, dass dies weiterhin völlig ungeprüft, unreflektiert und stur abgelehnt wird."


Weitere Beispiele:
 
Landkreise Altmarkkreis Salzwedel und Stendal:http://breitband-altmark.de/web/

Schwarzwald-Baar Kreis. http://www.kommune21.de/meldung_18233_Zweckverband+f%C3%BCr+Breitband-Ausbau.html

 

Oder viele weitere Beispiele über die Suche

https://www.google.de/search?q=zweckverband+breitband&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=Cu_OVdDwA4P_ygPzsIcI

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