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Windkraft im Pfälzerwald: Einseitige Änderung der Vertragsgrundlagen durch Landesregierung und MAB-Komitee?

Veröffentlicht am 13.02.2015

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Südwestpfalz haben mit  großem Interesse das Echo in den Medien zum Thema Windkraft zur Kenntnis genommen. Nachdem sich dazu - neben der JU und Herr Broschey - alle „bis auf den Papst“ geäußert haben und „sogar Kommentatoren (Rackow, Ganter) der Rheinpfalz ohne weitere eigene Recherchen Gerüchte und Falschmeldungen übernehmen“ sehen wir uns dazu veranlasst, zu reagieren,“ erläutert der Vorstandssprecher des Kreisverbandes, Bernd Schumacher in seiner Stellungnahme.

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 Dazu stellt Bernd Schumacher fest: „Christelseck und Langerkopf sind Standorte mit einer im Vergleich hervorragenden Windhöffigkeit. Diese wären – auch wenn die Kommentare in der Rheinpfalz ohne jede eigene Recherche anderes behaupten - selbstverständlich derzeit  rentabel zu betreiben. Schumacher: „Bei der EEG Reform 2014 – die JU verwechselt das Energie-Einspeise-Gesetz mit dem Immissionsschutzgesetz,  - wurde bereits festgelegt, dass ab 2017 der Preis für Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen über ein Ausschreibungsmodell ermittelt wird.“ Dabei werden die Mengen von Erneuerbare-Energien-Kapazitäten, die jährlich zugebaut werden sollen, festgelegt und über Auktionen versteigert. Das bedeutet, dass ab 2017 nur noch die Marktteilnehmer Erneuerbare-Energien-Anlagen errichten können, die per Ausschreibung den Zuschlag – für die geringste Vergütung - erhalten.“ In einem solchen Marktumfeld würden onshore -Windstandorte - außer möglicherweise auf sehr kostengünstigen und äußerst windhöffigen Standorten - keine Chance haben“,  bedauert Schumacher das Vorhaben der großen Koalition in Berlin. Also, es geht nicht - wie Herr Ganter fälschlich behauptet - um die Abschaffung der Subvention, sondern um die Ersetzung der bisherigen festen, im Gesetz geregelten Einspeisevergütung durch eine via Ausschreibung ermittelte Marktprämie (die Differenz zwischen Börsenpreis und dem niedrigsten Zuschlagspreis pro Kilowattstunde wird mit einer Marktprämie ausgeglichen). Dies als Hintergrund für entsprechende Äußerungen im Rahmen der Mitgliederversammlung.

Darüber hinaus sollten sich diejenigen, die uns Grüne vorwerfen, als „Minderheit“ zu agieren  um in „diktatorischer Weise“ und in einer „unheiligen Allianz“ etwas durchzusetzen, die auch in der Presse nachzulesenden Umfragen genauer ansehen.“ Wir Grüne sehen uns dadurch bestätigt, dass die Antwort auf  die Frage, wo in der Region zukünftig die Energie herkommen soll, durchaus von einer relevant großen Bevölkerungsgruppe in gleicher Weise beantwortet wird: durch Windräder in einer Konzentrationszone des Pfälzerwaldes bei Hauenstein und im Bereich Annweiler. Die Umfrageergebnisse zeigen deutlich, dass unsere Vorschläge und Lösungen von mindesten 50% der Befragten geteilt werden.“ (Eine entsprechende Umfrage können Sie hier einsehen.)

Die neuere Entwicklung der letzten Tage nimmt der Kreisvorsitzende „irritiert zur Kenntnis“. Bislang, so Schumacher, „wurde im LEP IV, welches in Abstimmung mit dem Nationalkomitee erstellt wurde, geregelt, dass in „Entwicklungszonen“ des Biosphärenreservates auch Windkraftanlagen unter bestimmten Voraussetzungen geplant und gebaut werden dürfen.  Es wird nach unserer Wahrnehmung nun deutlich, dass „die rot-grüne Koalition in Mainz sich distanziert  von den eigenen gemeinsam verabschiedeten und entschiedenen politischen Vorgaben zur Energiewende im Rahmen des LEP IV.  Einerseits droht das MWKEL mit einem – aus unserer Sicht wenig hilfreichen und ggf. rechtswidrigen – Erlass zur Verhinderung weiterer Planungen. Andererseits erläutert der Fraktionsvorsitzende Alexander Schweitzer beiläufig und ohne jede eigene Zuständigkeit, dass „das Land keine Flächen für den Bau von Windrädern“ im Pfälzerwald zur Verfügung stellen werde.  Die Flächen werden im vorliegenden Fall vom MULEWF verantwortlich verwaltet – und zwar von einer GRÜNEN Ministerin und zum Glück nicht von Herrn Schweitzer.

Schumacher fordert ultimativ: „ Die Landesregierung muss m.E. schnellstmöglich den Menschen in der Region darlegen, was nun gilt.“ Und fügt hinzu: „Herr Schweitzer und die gesamte Landesregierung wird damit der Verantwortung in keiner Weise gerecht. Dass vor Ort ein großer Teil der Bevölkerung der betroffenen Verbandsgemeinden einer Windkraftnutzung auf den vorbelasteten Standorten positiv gegenübersteht, interessiert die Landesregierung offenbar überhaupt nicht mehr.“

Darüber hinaus ist für Schumacher klar, dass, nachdem der SPD- Fraktionsvorsitzende Schweitzer dem Beisitzer im Landesvorstand und stellvertr. Vorsitzenden der SPD- Landtagsfraktion, Alexander Fuhr (MdL, Dahn)  in die Parade gefahren ist, der kürzlich betonte, dass „2012“ die Sozialdemokraten im Kreistag Südwestpfalz „die Nutzung von geeigneten Teilbereichen der Entwicklungszonen im Pfälzerwald zur Gewinnung von Windenergie“ grundsätzlich unterstützt hätten, auch die SPD jetzt erklären muss, wo sie heute, nach fast 3 Jahren politischer Entwicklung und einem „Basta“ ihres Fraktionsvorsitzenden steht und wie sie nun gedenkt, die Interessen der Menschen in der Region zu vertreten“.

Die Entscheidung darüber, ob die Standortkommunen und deren Bürger/Innen die Konzentrationszone für Windkraftnutzung auf vorbelasteten Flächen in der Entwicklungszone wollen, sollen nach unserer Meinung die Einwohner/Innen der betroffenen Kommunen entscheiden. Und „der Internationale Koordinierungsrat der UNESCO - und nur der - entscheidet nach Vorlage der Planungen der Kommunen darüber, ob die Vorgaben der „Dresdner Erklärung“ des ICC sowie die Vorgaben des „Aktionsplans von Madrid“ des ICC und die Empfehlungen des Nationalkomitees zu „Windkraftanlagen in Biosphärenreservaten von 2012“ dabei berücksichtigt wurden oder nicht. Erst aufgrund dieser Entscheidung kann danach ggf. neu über den Status als Biosphärenreservat„verhandelt“ werden. Der Grünen-Politiker fordert die UNESCO und alle Beteiligten auf: „Ich will, dass die zuständigen Gremien der UNESCO nach Vorlage aller relevanter Unterlagen und Pläne konkret und abschließend und dann für alle verbindlich entscheiden, ob wegen einiger Windräder auf weniger als 2 Prozent der Waldfläche die Aberkennung des Status als Biosphärenreservat zur Folge hätte, was ich erheblich bezweifle. “

Dabei, so Schumacher abschließend, wäre es  „geradezu sittenwidrig, wenn jetzt, nachdem alle Planungen auf der Grundlage des MAB-Positionspapiers aus 2012 soweit gediehen sind, nachträglich und einseitig die „Vertragsgrundlagen geändert würden“. Frau Paulus, das MAB-Nationalkomitee und die rot-grüne Landesregierung, so Bernd Schumacher, „würden dem richtigen und wichtigen „Anliegen der Biosphärenreservate in der ganzen Welt auch einen Beitrag zum Klimaschutz und zu einer nachhaltigen Entwicklung zu leisten“ mit der sich abzeichnenden neuen Linie einen Bärendienst erweisen und massive Glaubwürdigkeitsprobleme für alle MAB- Gremien und deren bisherigen grundlegenden inhaltlichen Festlegungen über die Bedingungen, unter denen Biosphärenreservate entwickelt werden können, heraufbeschwören. Eine Verantwortliche Landesregierung darf sich nach meinem Dafürhalten nicht daran beteiligen, die Glaubwürdigkeit der Gremien der UNESCO durch ein vorsorgliches „vom Acker machen“ mit zu beschädigen und muss sich an die mit den Kommunen im Biosphärenreservat vereinbarten Leitlinien halten. Andernfalls könnte die Zustimmung zu Titel „Biosphärenreservat“ schnell kippen.“

Bernd Schumacher

Vorstandssprecher BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kreisverband Südwestpfalz

Fraktionsvorsitzender im Kreistag Südwestpfalz

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